BUNDESTAGSWAHL 2025

AM 23. FEBRUAR 2025 IST BUNDESTAGSWAHL


Anzeige


Anzeige

Anzeige


Anzeige


Anzeige



Anzeige


Wahlbüro der Gemeinde Niedernhausen: Wahlunterlagen und Briefwahl

 

Für die am 23. Februar 2025 stattfindende Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen seit dem 13.01.2025 über das Bürgerbüro der Gemeinde möglich. Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen hierzu über die Homepage der Gemeinde unter https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/wahlen/ beantragen. Alternativ können Briefwahlunterlagen auch per E-Mail wahl@niedernhausen.de beantragt werden.

 

Für den schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.  Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

 

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit voraussichtlich erst ab dem 03.02.2025 möglich.

 

Der Wahlschein/der Stimmschein und die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 03.02.2025 auch persönlich im Wahlbüro unter Vorlage des Personalausweises beantragt und abgeholt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Niedernhausen, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben.

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Ort besteht während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

 

Die Wahlscheinbeantragung ist bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich. Der letzte Zeitpunkt zur Wahlscheinbeantragung über die Webseite der Gemeinde Niedernhausen ist zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag.

 

In nachgewiesenen Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig am Wahltag selbst bis 15:00 Uhr im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18:00 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier:  https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

 

Quelle: Gemeinde Niedernhausen: 13.01.2025

zurück
Share by: